Ab 01. Januar 2021 Neuerungen bei der Führerscheinklasse A2
Januar 2021
Ab dem Januar 2021 gibt es eine Änderung bei den Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug für die Klasse A2:
Motorleistung mindestens 20 kW, jedoch nicht mehr als 35 kW,
Verhältnis Leistung/Leermasse von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
mit Verbrennungsmotor Hubraum mindestens 250 cm³,
mit Elektromotor: Verhältnis Leistung/Leermasse mindestens 0,15 kW/kg.
Das bedeutet für die Ausbildung, dass auch kleinere Motorräder eingesetzt werden können und dürfen, was speziell Fahrschülern mit einer kleineren Körpergröße zugutekommen wird.