Änderung bei A2

Ab 01. Januar 2021 Neuerungen bei der Führerscheinklasse A2

Januar 2021


Ab dem Januar 2021 gibt es eine Änderung bei den Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug für die Klasse A2:


Motorleistung mindestens 20 kW, jedoch nicht mehr als 35 kW,

 

Verhältnis Leistung/Leermasse von nicht mehr als 0,2 kW/kg,

 

mit Verbrennungsmotor Hubraum mindestens 250 cm³,

 

mit Elektromotor: Verhältnis Leistung/Leermasse mindestens 0,15 kW/kg.

 

Das bedeutet für die Ausbildung, dass auch kleinere Motorräder eingesetzt werden können und dürfen, was speziell Fahrschülern mit einer kleineren Körpergröße zugutekommen wird.

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