Herzlich Willkommen!

Du bist auf der Suche nach einer Fahrschule im Raum Höxter? 


Einer Fahrschule, bei der Du mit Spaß und Freude das sichere Auto- und Motorradfahren erlernen kannst?

 

Dann bist Du hier genau richtig!


Seit 1992 macht die Fahrschule Leier junge Leute mobil !!!


Mein Name ist Stefan Leier, ich bin der Inhaber der Fahrschule Leier und ich begrüße Dich herzlich auf meiner Internetpräsens. 


Mein Ziel ist es, dass alle unsere Fahrschüler einen stabilen und sicheren Start in das Verkehrsleben bekommen, denn für viele bedeutet der Führerschein ein großes Stück Freiheit!

Endlich eigenständig mobil und unabhängig von den Eltern sein ist für jeden ein besonderer Schritt. 


Wir als Fahrschule bieten Dir eine fachgerechte und individuelle Ausbildung, zudem wirst Du von freundlichen und fairen Fahrlehrern betreut und hast dabei noch eine Menge Spaß beim Fahren.

Wir sind als Fahrschule glücklich, schon viele Fahrschüler dabei begleitet zu haben und sie zu sicheren und verantwortungsbewussten Verkehrsteilnehmer ausgebildet zu haben. 


Du fühlst Dich angesprochen? Dann laden wir Dich herzlich ein, Dich hier auf unseren Seiten zu informieren, zu einem unverbindlichen persönlichen Gespräch vorbei zu kommen oder uns anzurufen.

Wir freuen uns auf Dich!

Das Team

Diese Klassen bilden wir aus

Klasse B: Fahrzeugart Pkw und leichte Lkw

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.


Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

 - die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder

 - die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.


Mindestalter: 18 Jahre

beim Begleiteten Fahren: 17 Jahre

beinhaltet Klasse: AM, L


Theoretische Ausbildung: 

ohne Vorbesitz mind. 14 Theorieunterrichte 

mit Vorbesitz mind. 8 Theorieunterrichte 


Praktische Ausbildung (Pflichtstunden):

Überlandfahrten:      5 Stunden á 45 Min.

Autobahnfahrt:         4 Stunden á 45 Min. 

Beleuchtungsfahrt:   3 Stunden á 45 Min.



Klasse B Automatik: Fahrzeugart Pkw und leichte Lkw

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.


Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

 - die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder

 - die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.


Mindestalter: 18 Jahre 

beim Begleiteten Fahren 17 Jahre

beinhaltet Klasse: AM, L


Theoretische Ausbildung: 

ohne Vorbesitz mind. 14 Theorieunterrichte 

mit Vorbesitz mind. 8 Theorieunterrichte 


Praktische Ausbildung (Pflichtstunden):

Überlandfahrten:      5 Stunden á 45 Min.

Autobahnfahrt:         4 Stunden á 45 Min. 

Beleuchtungsfahrt:   3 Stunden á 45 Min.

Klasse BE: Fahrzeugart Pkw oder leichter Lkw und Anhänger

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.


Mindestalter: 18 Jahre

beim Begleiteten Fahren 17 Jahre

Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B



Theoretischer Unterrricht: 

Ist nicht vorgeschrieben


Praktische Ausbildung (Pflichtstunden):

Überlandfahrten:      3 Stunden á 45 Min.

Autobahnfahrt:         1 Stunden á 45 Min. 

Beleuchtungsfahrt:   1 Stunden á 45 Min.

Klasse B: Fahrzeugart Pkw und leichte Lkw (mit der Schlüsselzahl B197)

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.


Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

 - die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder

 - die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.


Mindestalter: 18 Jahre

beim Begleiteten Fahren: 17 Jahre

beinhaltet Klasse: AM, L


Theoretische Ausbildung: 

ohne Vorbesitz mind. 14 Theorieunterrichte 

mit Vorbesitz mind. 8 Theorieunterrichte 


Praktische Ausbildung (Pflichtstunden):

Überlandfahrten:      5 Stunden á 45 Min.

Autobahnfahrt:         4 Stunden á 45 Min. 

Beleuchtungsfahrt:   3 Stunden á 45 Min.


Um die Schlüsselzahl B197 zu erhalten müssen bei der praktischen Ausbildung mind. 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe abgelegt werden. Der Rest der Ausbildung kann auf einem Fahrzug mit Automatikgetriebe absolviert werden. 

Klasse A1: Fahrzeugart Leichtkrafträder

- Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 

 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung 

 zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg

- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten 

 Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW


Mindestalter: 16 Jahre

Beinhaltet Klasse: AM


Theoretische Ausbildung: 

ohne Vorbesitz mind. 14 Theorieunterrichte 

mit Vorbesitz mind. 10 Theorieunterrichte 


Praktische Ausbildung (Pflichtstunden):

Überlandfahrten:      5 Stunden á 45 Min.

Autobahnfahrt:         4 Stunden á 45 Min. 

Beleuchtungsfahrt:   3 Stunden á 45 Min.

Klasse A2: Fahrzeugart Mittelschwere Krafträder

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.


Mindestalter: 18 Jahre 

Beinhaltet Klasse: A1, AM


Theoretische Ausbildung: 

ohne Vorbesitz min. 16 Theorieunterrichte 

bei der Stufenregelung entfällt der Theorieunterricht 


Praktische Ausbildung (Pflichtstunden): 

Überlandfahrten:      5 Stunden á 45 Min.

Autobahnfahrt:         4 Stunden á 45 Min. 

Beleuchtungsfahrt:   3 Stunden á 45 Min.

Bei der Stufenregelung entfallen die Pflichtstunden der praktischen Ausbildung. 

Klasse A: Fahrzeugart Schwere Krafträder

- „Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von 

 mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW


Mindestalter: 24 Jahre

20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2


Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM


Theoretische Ausbildung: 

ohne Vorbesitz min. 16 Theorieunterrichte 

bei der Stufenregelung entfällt der Theorieunterricht 


Praktische Ausbildung (Pflichtstunden): 

Überlandfahrten:      5 Stunden á 45 Min.

Autobahnfahrt:         4 Stunden á 45 Min. 

Beleuchtungsfahrt:   3 Stunden á 45 Min.

Bei der Stufenregelung entfallen die Pflichtstunden der praktischen Ausbildung. 



Klasse B196: Fahrzeugart Leichtkrafträder

- Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 

 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung 

 zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg


Mindestalter: 25 Jahre 

Verbesitz erforderlich: mind. 5 Jahre Klasse B


Theoretische Ausbildung: 

4 Unterrichtseinheiten á 90 Min. 

(klassenspezifischer Unterricht Klasse A, A1, A2)


Praktische Ausbildung: 

5 Stunden á 90 Min. 

( bestehend aus dem Thema Fahrzeugbeherrschung und Außerortsfahren) 

Klasse AM: Leichte zweirädrige Kraftzeuge

- leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit: 

 

  • Hubraum max. 50 cm³ 

 

  • bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit  max.  45 km/h 

 

  • Leistung max. 4 kW 

 

Mindestallter: 16 Jahre 


Theoretische Ausbildung: 

ohne Vorbesitz mind. 14 Theorieunterrichte 

mit Vorbesitz mind. 8 Theorieunterrichte 


Praktische Ausbildung: 

Grundausbildung- keine Pflichtstunden 

Klasse L: Fahrzeugart Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge

a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder 

 forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt 

 werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht 

 mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn 

 sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden 

b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler 

 und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten

 Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus

 diesen Fahrzeugen und Anhängern.


Mindestalter: 16 Jahre 

Beinhaltet Klasse: keine


Theoretische Ausbildung: 

ohne Vorbesitz mind. 14 Theorieunterrichte 

mit Vorbesitz mind. 8 Theorieunterrichte 


Praktische Ausbildung: 

keine praktische Ausbildung vorgeschrieben

Fahrzeugart Mofa

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.


Mindestalter: 15 Jahre 


Theoretische Ausbildung: 

6 Theorieunterrichte 


Praktische Ausbildung: 

Fahrstunde mind. 90 Minurten

Unsere derzeitigen Ausbildungsfahrzeuge

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